DAS DATENSCHUTZSIEGEL FÜR IHRE WEBSITE

GUTE GRÜNDE
Vertrauen
Orientierung
Schutz
DATENSCHUTZSIEGEL BEANTRAGEN
Transparente Kosten
- Zertifikat und Datenschutzsiegel für Ihre Website
- Anwaltlicher Website-Check (einmalig 320 €)
DER WEG ZUM DATENSCHUTZSIEGEL
Sollten bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, erhalten Sie Gelegenheit, Ihre Website zu optimieren und eine kostenfreie Nachprüfung zu veranlassen.
Auf Grundlage des finalen Prüfberichts erfolgt die Zertifizierung Ihrer Website durch die Zertifizierungsstelle. Sie erhalten Ihr Zertifikat und das Datenschutzsiegel, welches Sie auf Ihrer Website und im Marketing einsetzen können.
- Website-Check 25%
- Prüfbericht 50%
- Zertifizierung 75%
- Datenschutz-Siegel 100%
TRANSPARENTE ANFORDERUNGEN
Auch die Zertifizierung selbst ist transparent. Der Anforderungskatalog der Gesellschaft für transparenten Datenschutz wurde von Rechtsanwälten entwickelt und beinhaltet eine rechtliche und eine technische Prüfung der Website. Er orientiert sich an den in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz (insb. DSGVO, TMG, RStV). Die Prüfkriterien sind für jeden online einsehbar. Folgende (schematischen) Anforderungen stellen wir an eine Website:
Die geprüfte Website muss über Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO verfügen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob in transparenter Weise über den verantwortlichen Websitebetreiber, die eingesetzten Cookies und Verarbeitungen und über die Betroffenenrechte informiert wird. Zudem muss ein Opt Out bei einer Analyse der Website (z.B. Google Analytics) möglich sein. Darüber hinaus müsssen die Datenschutzhinweise von allen Unterseiten aus erreichbar sein, damit Nutzer sich ständig über die Verarbeitung ihrer Daten transparent informieren können.
Newsletter sind trotz strenger gesetzlicher Regelungen, ein sehr erfolgreiches Marketinginstrument. Die Zertifizierung umfasst die Prüfung des Registrierungsprozesses und wird nur erteilt, wenn die E-Mail-Adresse nach dem Double Opt-In Verfahren (Bestätigung der E-Mail durch den Inhaber) verifiziert ist.
Bei der Verbindung zwischen Browser und Website werden regelmäßig personenbezogene Daten übertragen. Die Zertifizierung umfasst die Prüfung dieser Kommunikationsprozesse und wird nur erteilt, wenn die Übertragung über eine verschlüsselte Verbindung (z.B. SSL Zertifikat) erfolgt.
Die datengetriebene Wirtschaft lebt vom Sammeln persönlicher Nutzerdaten. Die Zertifizierung setzt hingegen auf den in der DSGVO verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit und wird nur bei entsprechender Berücksichtigung erteilt. Sofern die Website eine Bestellung von Leistungen vorsieht, dürfen die abgefragten Daten des Nutzers z.B. nicht über ein angemessenes Maß hinausgehen.
WER STECKT DAHINTER?
Ausgangspunkt war die Überlegung, welche Kriterien eine Website erfüllen muss, damit wir ihr vertrauen. Die in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften sind zwar umfangreich, für Laien aber häufig kaum zu durchdringen. Ziel des Datenschutz-Siegels ist es, diese fehlende Transparenz auszugleichen. Wir finden nämlich, dass nicht der Nutzer transparent sein muss, sondern die Datenverarbeitung. Wenn das Angebot interessant ist, die Nutzungsbedingungen fair sind und der Betreiber der Webseite vertrauenerweckend erscheint, können wir ihm ja immer noch unsere persönlichen Daten bis hin zur Identität preisgeben. Aber eben nur dann.

David Oberbeck
ist Rechtsanwalt und hat seinen Beratungsschwerpunkt im Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Er berät Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter und beratender Rechtsanwalt. David Oberbeck ist Mitautor des Auernhammer DSGVO/BDSG 2018 und hält Vorträge und Seminare zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht.

Dr. Hannes Hoffmeyer

Sebastian Herting
ist Rechtsanwalt mit Beratungsschwerpunkten im Datenschutzrecht, Onlinerecht und IT-Recht und ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er gehört zum Anwaltsteam der Cyber Law Clinic der Universität Hamburg und ist Mitautor und Referent des Videoseminars „DSGVO“ der ZEIT Akademie.
